Der VHK ist Tarifträgerverband. Vertragspartner ist die IG Metall. Unsere Mitgliedsfirmen entscheiden selbst, ob sie eine Tarifbindung wünschen oder den VHK ohne Tarifbindung in Anspruch nehmen wollen. Dementsprechend sieht die VHK-Satzung zwei (gleichberechtigte) Formen der Mitgliedschaft vor. Selbstverständlich ist aber auch die VHK-Unterstützung für nicht tarifgebundene Unternehmen bei der Erledigung betriebseigener Tarifaufgaben.
Leiter Recht und Tarifpolitik
Dr. Marcus Kondziela
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Dr. Marcus Kondziela
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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Arbeitsrecht, Tarifpolitik
Ralf Fischer
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Ralf Fischer
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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