Großbritannien hat die Europäische Union bekanntlich Ende Januar 2020 verlassen. Die vereinbarte Übergangsphase läuft zum Ende dieses Jahres ab, ohne dass es bisher ein Folgeabkommen gibt. Die Verhandlungen über einen Handelspakt ziehen sich in diesen Tagen weiter hin. „Für viele deutsche Möbelhersteller bedeutet diese Ungewissheit ein erhebliches Risiko, das es zu minieren gilt“, sagte Alexander Oswald, Leiter Volkswirtschaft und Außenhandel. Im Fall eines harten Brexits drohen den deutschen Möbelherstellern unter anderem umfangreiche Zollformalitäten.
Das Webinar, das in Zusammenarbeit mit Intertek Consumer Goods und reuschlaw Legal Consultants veranstaltet wurde, widmete sich insbesondere Fragen zur Vertragsgestaltung mit britischen Geschäftspartnern, regulatorischen Anforderungen und Kennzeichnungspflichten für Produkte. An die Möbelhersteller erging unter anderem die dringende Empfehlung, ihre Lieferstrukturen mit Großbritannien – sowohl mit Blick auf den Einkauf wie auch den Export – zu überprüfen.
Die negativen Auswirkungen des Brexits bekam die Möbelindustrie in den vergangenen Jahren bereits deutlich zu spüren. Von 2016 bis 2019 reduzierten sich die deutschen Möbelausfuhren nach Großbritannien um rund 11 Prozent. In den ersten neun Monaten 2020 sanken die Möbelexporte in das Vereinigte Königreich weiter um 14,4 Prozent auf rund 300 Millionen Euro.
VDM-Geschäftsführer Kurth unterstrich die Hoffnung auf den zügigen Abschluss eines für beide Seiten vorteilhaften Handelsabkommens bis Jahresende. Damit würde die Planbarkeit für die Unternehmen erhöht und das Handelsvolumen zwischen der EU und Großbritannien auch im Bereich Möbel stabilisiert.