Die von EDI-Arbeitskreischef Dietmar Weber (Iwofurn) geführt Veranstaltung des DCC war mit über 30 Teilnehmern außerordentlich gut besucht, was die Brisanz der Themen in der Branche zeigt. Denn die – aktuell nach wie vor auf den 1. Januar 2025 terminierte – Umsetzung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten sowie die ebenfalls zu diesem Termin gesetzgeberisch vorgegebene Einführung elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen verlangen sehr kurzfristig gewaltige Kraftanstrengungen und signifikante Prozessveränderungen vom Holzeinschlag über die Industrie bis in den Möbelhandel.
Einhelliger Konsens bestand in der Aussage, dass eine effiziente Umsetzung beider Regelwerke am besten und schnellsten über digitale EDI-Daten zu lösen sei. Dazu sind sicher Anpassungen in den Datenformaten erforderlich, deren Aufwand – ganz im Unterschied zu dem bei der zu erwartenden Datenerhebung innerhalb der Lieferketten – jedoch überschaubar seien.
Allerdings verwiesen die Teilnehmer auch auf kritische Punkte: So werde verbreitet mit Lieferscheinen in Papierform gearbeitet, was die Umsetzung über EDI-Daten erschwert. Last but least liegen verwaltungstechnisch für die jetzt anstehende Einführung von EUDR weder die versprochenen FAQs samt ‚Guideline‘, noch eine angepasste Risikoeinstufung zu den Herkunftsländern von Rohstoffen vor. Auch will die EU-Kommission das notwendige EU-IS-System erst kurz vor dem Stichtag zur Verfügung stellen, um Sorgfaltserklärungen hochladen zu können.
Einig war man sich im Arbeitskreis zu Ende des Tagungspunktes „EUDR und EDI“, dass erstens die zu übertragenden Daten digital vorliegen sollten und deren Handling optimal über eine Felderweiterung in EDI realisiert werden kann, zweitens der Handel und die Warenwirtschaft zu involvieren sind, drittens der Start und erste Tests zur Umsetzung der Datenübermittlung via ORDRSP oder DESADV umgehend erfolgen und viertens größtmögliche Freiheiten bei der Prozessgestaltung ermöglicht werden müssen.
In diesem Kontext werden mit Spannung die Mitte November vorliegenden Empfehlungen über Strukturen bzw. ‚Qualifier‘ seitens der GS1 erwartet. Mit diesen plus den bis dahin in den Unternehmen der Möbelindustrie gesammelten Erfahrungen wurde das nächste EDI-Meeting auf den 26. November vereinbart. Unstrittig ist, dass auch für EUDR eine branchenweite Umsetzung nötig ist, die konzertiert und gemeinsam von den Mitgliedern des DCC vorbereitet und begleitet wird.
Unabhängig davon macht sich die Möbelbranche einschließlich des europäischen Spitzenverbands EFIC sowie vielen anderen Wirtschaftsclustern in und außerhalb Deutschlands dafür stark, den EUDR-Einführungstermin 1. Januar 2025 zu verschieben. Denn obwohl sich das deutsche Möbelcluster im Vergleich zu anderen Bereichen in einer relativ komfortablen Lage hinsichtlich der technischen EUDR-Umsetzung befindet, lägen zum Stichtag die dafür benötigten Daten nicht vor – beispielsweise die von Holzeinschlagsbetrieben zu erhebenden Geodaten für jeden einzelnen in den Spanplatten von Möbelteilen enthaltenen Baum. Damit können die Marktteilnehmer mit den aus dem System generierten Referenznummern natürlich nichts anfangen...
Stringenter verlief anschließend der Austausch zur Einführung elektronischer Rechnungen. Diese müssen der DIN EN 16931 sowie dem Umsatzsteuergesetz genügen; eine Anpassung der EDI-Datenfelder scheint nach ersten Beratungen in der EDI-Arbeitsgruppe „E-Rechnung“ relativ einfach möglich. Wichtig sei vor allem die Vollständigkeit der Inhalte elektronischer Rechnungen, nachrangig das jeweilige Format, so Moderator und AK-EDI-Leiter Dietmar Weber.
Der Arbeitskreis folgte den Empfehlungen der EDI-Arbeitsgruppe, die Dokumentationen für E-Rechnungen anzupassen und die sukzessive Umsetzung durch das DCC anzuleiten bzw. freizugeben. Allerdings unterstrich der Arbeitskreis ebenso einhellig, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung aktuell die höhere Priorität habe.