Mit Beginn dieses Jahres ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Darin werden die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Kontext von Menschenrechten und Umwelt in den globalen Lieferketten adressiert. „Zur konkreten Umsetzung des Gesetzes in den Unternehmen sind allerdings diverse Fragen zu klären“, stellt Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der deutschen Möbelindustrie (VDM/VHK), fest. Vor diesem Hintergrund arbeitet der Verband derzeit gemeinsam mit der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) und dem Deutschen Institut für Möbeltechnik (DIM) an einem Branchenkonzept, das die Möbelhersteller dabei unterstützen soll, die aus dem Gesetz resultierenden Anforderungen umzusetzen.
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